Die Norm DIN EN ISO 7010 legt Rettungs-, Verbots-, Gebots-, Warn- und Brandschutzzeichen fest. Diese wurde im Oktober 2012 vom europäischen Komitee für Normung angenommen. Die Formen und Farben beruhen auf der ISO 3864. Die Norm soll international für mehr Sicherheit durch einheitliche Kennzeichen sorgen.

Die verschiedenen Zeichen werden in Kategorien unterteilt. Innerhalb dieser werden die Zeichen fortlaufend nummeriert.

 

Warnzeichen

Warnzeichen dienen der Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen, an denen Gefährdung z. B. Anstoß-, Quetsch-, Sturz- oder Stolpergefahr oder die Gefahr des Fallens von Lasten, besteht.

Nach DIN 4844-2 sind Warnzeichen mit dem Kennzeichnungsbuchstaben W eine Untergruppe der Sicherheitszeichen. Demgegenüber spricht man bei der Kennzeichnung gefährlicher Stoffeigenschaften nach Richtlinie 67/548/EWG (Gefahrstoff) von Gefahrensymbolen, beim Transport nach ADR (Gefahrgut) von Kennzeichnung der Gefahr. Hierbei sind die Piktogramme an die Warnzeichen angelehnt. Die Warnzeichen an Fahrzeugen heißen Gefahrzettel.

ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 definieren Kennbuchstaben für die verschiedenen Kategorien der Sicherheitskennzeichen.

Form: dreieckig
Hintergrundfarbe: Signalgelb (RAL 1003)
Symbolfarbe: Signalschwarz (RAL 9004)
Katergorie: W

 


Verbotszeichen

Als Verbotszeichen werden Piktogramme bezeichnet, die auf ein Verbot hinweisen. Sie gehören zu den Sicherheitskennzeichen. Sie werden verwendet, um ein Verhalten zu verhindern, das eine Gefahr auslösen könnte (Rauchverbot auf Tankstellen) oder um auf rechtliche Verbote hinzuweisen.

Die Piktogramme für Verbotsschilder werden international in der ISO 7010 (deutsche Version: DIN EN ISO 7010) definiert: als schwarzes Piktogramm auf einem runden Schild mit weißem Hintergrund (Weiß/RAL 9003 Signalweiß), rotem dicken Rand (Rot/RAL 3001 Signalrot) und einem dicken roten Querbalken (von links oben nach rechts unten), der das Piktogramm durchstreicht.

Ursprünglich wurden Verbotszeichen in der DIN 4844 definiert. Diese verweist jedoch inzwischen auf die ISO 7010 und erweitert sie um speziell in Deutschland verwendete Piktogramme, Erkennungsweiten und Farbdefinitionen nach RAL.

Die Piktogramme stellen eindeutig eine verbotene Handlung oder einen verbotenen Gegenstand dar. So bedeutet zum Beispiel eine durchgestrichene Zigarette, dass Rauchverbot herrscht. Es gilt der Grundsatz: Ein Zeichen = eine Aussage. Durch die Piktogramme sind, im Unterschied zu Textschildern, international einheitliche und universell verständliche Schilder möglich.

Verbotszeichen in Arbeitsstätten

Die Verwendung von Verbotszeichen in Arbeitsstätten regelt die ASR A1.3, welche in der aktuellen Fassung auf Verbotsschilder nach ISO 7010 und die Ergänzungen aus DIN 4844-2 verweist. Die DGUV Vorschrift 9 (ehemals BGV A 8) wurde durch die ASR A1.3 abgelöst. ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 definieren Kennbuchstaben für die verschiedenen Kategorien der Sicherheitskennzeichen.

Form: rund
Hintergrundfarbe: Signalweiß (RAL 9003) und diagonal durchgestrichener Signalroter Rand (RAL 3001)
Symbolfarbe: Signalschwarz (RAL 9004)
Katergorie: P

 


Brandschutzzeichen

Als Brandschutzzeichen werden Sicherheitszeichen bezeichnet, die auf Einrichtungen bzw. Geräte hinweisen, die für den Brandschutz von Wichtigkeit sind.

Die Piktogramme sind nach DIN 4844-2 weiß und befinden sich auf einem rechteckigen Schild mit rotem Hintergrund (Rot/RAL 3001 Signalrot) und weißem Rand. Sie werden vor allem im gewerblichen Bereich und in der Unfallverhütung am Arbeitsplatz verwendet. Sie weisen hauptsächlich auf Brandmelder oder Brandbekämpfungsmittel hin. Es besteht dort auch die Möglichkeit, diese Schilder mit einem Richtungsschild zu kombinieren. Richtungsschilder alleine sind nicht zulässig.

Es gibt bestimmte Normen für die Zeichen. Jedes Schild wird von Experten begutachtet und auf Erkennbarkeit getestet.

Die neuen Symbole nach der Norm DIN EN ISO 7010 sind international und europäisch abgestimmt und wurden zum 27. Februar 2013 in der ASR A1.3 übernommen. ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 definieren Kennbuchstaben für die verschiedenen Kategorien der Sicherheitskennzeichen.

Form: viereckig
Hintergrundfarbe: Signalrot (RAL 3001)
Symbolfarbe: Signalweiß (RAL 9003)
Katergorie: F

 


Gebotszeichen

Als Gebotszeichen werden Sicherheitszeichen bezeichnet, die auf ein Gebot hinweisen.

Die Piktogramme sind nach DIN 4844-2 weiß und befinden sich auf einem runden Schild mit blauem Hintergrund (RAL 5005 Signalblau) und weißem Rand. Sie werden vor allem im Straßenverkehr und in der Unfallverhütung am Arbeitsplatz verwendet. Im Arbeitsschutz weisen sie hauptsächlich auf zu tragende Schutzeinrichtungen hin. Es besteht dort auch die Möglichkeit, mehrere Hinweise in einem Piktogramm zu kombinieren (z. B. Helm- und Brillentragepflicht – hier sind dann sowohl der Helm als auch die Brille in vollem Weiß hervorgehoben).

Die neuen Symbole nach der Norm DIN EN ISO 7010 sind international und europäisch abgestimmt und wurden zum 27. Februar 2013 in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 übernommen.

ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 definieren Kennbuchstaben für die verschiedenen Kategorien der Sicherheitskennzeichen.

Form: rund
Hintergrundfarbe: Signalblau (RAL 5005)
Symbolfarbe: Signalweiß (RAL 9003)
Katergorie: M

 


Rettungszeichen

Die Rettungszeichen-Piktogramme sind weiß und befinden sich auf einem rechteckigen Schild mit grünem Hintergrund (Grün/RAL 6032 Signalgrün) und weißem Rand. Verwendet werden sie vor allem im gewerblichen Bereich und in der Unfallverhütung am Arbeitsplatz. Sie weisen hauptsächlich auf vorhandene Rettungswege, Rettungseinrichtungen (Erste Hilfe, Arzt) oder Rettungsmittel (Trage, Notdusche, Augenspüleinrichtung) hin. Es besteht dort auch die Möglichkeit, diese Schilder mit einem Richtungsschild zu kombinieren. Richtungsschilder alleine sind nicht zulässig.

In Deutschland sind Rettungszeichen in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geregelt. Diese sind eine amtlich anerkannte Sammlung für technische Regeln und Richtlinien unter dem Rechtsrahmen des Arbeitsschutzgesetzes. Die ASR A1.3 mit dem Titel „Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung“ regelt die genauen Kennzeichnungspflichten für Arbeitsstätten. Im Zusammenhang mit Rettungszeichen ist auch die ASR A2.3 „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ zu beachten.

Textschilder entsprechen nicht mehr der gültigen Norm

Seit 2013 sind nach ASR die Rettungszeichen nach internationaler Norm ISO 7010 verbindlich. Dies soll unter anderem in einem vereinheitlichten europäischen Arbeitsmarkt eine einheitliche Kennzeichnung gewährleisten und Verständnisprobleme vermeiden. Aus diesem Grund vermeiden die neuen Zeichen Text auf den Schildern, weil dieser bei fremdsprachigen Arbeitnehmern zu Missverständnissen führen kann. Die früher üblichen Schilder mit der weißen Schrift „Notausgang“ auf grünem Grund entsprechen daher nicht mehr der Norm.

Die früher maßgeblichen Kennzeichnungsregelungen nach BGV A8 wurden durch die aktuellere ASR A1.3 abgelöst. Bestehende Beschilderung hat jedoch Bestandsschutz. ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 definieren Kennbuchstaben für die verschiedenen Kategorien der Sicherheitskennzeichen

 

Form: quadratisch (mit Richtungspfeil rechteckig)
Hintergrundfarbe: Signalgrün (RAL 6032)
Symbolfarbe: Signalweiß (RAL 9003)
Katergorie: E

 

Quelle: http://www.wikipedia.org